Art. 37 DSGVO Selbsttest

Müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Sechs Fragen, zwei Minuten, keine Eingabe von Kontaktdaten. Am Ende sehen Sie, ob eine Benennungspflicht besteht und welcher Retainer zu Ihrer Organisation passt.

0 von 6 beantwortet
  1. 1.Sind Sie eine Behörde oder öffentliche Stelle?

    Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO — mit Ausnahme von Gerichten in ihrer Rechtsprechung.

  2. 2.Gehört die umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von Personen zu Ihrer Kerntätigkeit?

    Tracking, Scoring, Standortdaten, Videoüberwachung, Verhaltensanalyse, Plattform-Monitoring.

  3. 3.Verarbeiten Sie in großem Umfang besondere Datenkategorien oder Daten über Straftaten?

    Gesundheits-, Biometrie-, Religions-, Gewerkschafts- oder Strafverfahrensdaten (Art. 9 / 10 DSGVO).

  4. 4.Sind in Ihrer Organisation mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt?

    § 38 BDSG — zählt alle Personen, die regelmäßig mit CRM, HR-Systemen, Shop oder Newsletter arbeiten.

  5. 5.Führen Sie Verarbeitungen durch, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern, oder verarbeiten Sie Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder Marktforschung?

    § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG — z. B. Adresshandel, Scoring, Markt- und Meinungsforschung.

  6. 6.Sind Sie ein Konzern, eine Gruppe mit mehreren Gesellschaften oder über 250 Beschäftigte?

    Beeinflusst nur die Paketempfehlung, nicht die Benennungspflicht.

Beantworten Sie alle Fragen, um Ihr Ergebnis zu sehen.

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