FAQ
Alles, was Sie vor der Bestellung eines externen DSB wissen wollen
Die Fragen, die uns KMU und Konzerne am häufigsten stellen — zur gesetzlichen Rolle, zu den tatsächlichen DSGVO-Anforderungen und dazu, wer mit der Aufsichtsbehörde spricht, wenn es darauf ankommt.
Die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter konkret für uns?
Wir übernehmen die gesetzliche Rolle des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und führen sie als laufende Leistung: Überwachung der Compliance, Pflege Ihres Verarbeitungsverzeichnisses, Beratung zu neuen Produkten und Dienstleistern, Mitarbeiterschulungen, Bearbeitung von Betroffenenanfragen sowie Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (Art. 37 DSGVO)?
Eine Bestellung ist verpflichtend für Behörden, bei Kerntätigkeiten mit umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung von Personen sowie bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder von Daten über Straftaten. Nationales Recht kann weitere Fälle vorsehen. Im Erstgespräch prüfen wir Ihre Verarbeitungen und geben Ihnen ein klares Ja oder Nein — schriftlich und kostenlos.
Warum extern statt intern besetzen?
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist von Haus aus unabhängig, kann nicht in einen Interessenkonflikt mit operativen Rollen geraten und kostet einen Bruchteil einer Fachkraft. Sie erhalten eine ganze Praxis — rechtlich, technisch und dokumentarisch — zu einem fixen Monatshonorar, ohne Recruiting-Risiko und ohne Ausfall bei Urlaub oder Krankheit.
Wie wird das Retainer-Modell kalkuliert und wie lange läuft es?
Ein fixes Monatshonorar, vorab vereinbart, orientiert an Größe, Branche und Datensensibilität. Keine Stundenabrechnung für laufende Fragen. Retainer laufen üblicherweise 12 Monate, damit der Compliance-Zyklus — Dokumentation, Schulung, Review — tatsächlich abgeschlossen wird, und verlängern sich danach fortlaufend.
DSGVO-Pflichten in der Praxis
Wir haben bisher nichts zur DSGVO gemacht. Wo fangen wir an?
Mit einer strukturierten Aufnahme. In Woche eins erfassen wir Ihre Verarbeitungstätigkeiten und identifizieren die Lücken mit echtem Risiko. Innerhalb des ersten Monats erhalten Sie ein Verarbeitungsverzeichnis, die fehlenden Richtlinien und Auftragsverarbeitungsverträge sowie einen priorisierten Maßnahmenplan. Von Ihnen brauchen wir nur einige Interviews und Zugang zu bestehenden Unterlagen.
Was liefern Sie jeden Monat konkret?
Durchgehende Erreichbarkeit für Fragen, aktualisierte Dokumentation bei jeder Änderung Ihrer Verarbeitungen, Prüfung neuer Tools und Dienstleister vor Vertragsabschluss, Bearbeitung von Betroffenenanfragen, Mitarbeiterschulungen und einen regelmäßigen Compliance-Bericht für Geschäftsführung, Investoren oder Kunden.
Übernehmen Sie DSFA, Dienstleisterprüfungen und Drittlandtransfers?
Ja. Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen, Prüfung von Auftragsverarbeitern und Subunternehmern, Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessments für Nicht-EU-Tools gehören bei Konzernpaketen zum Leistungsumfang und sind in jedem Paket verfügbar, wo sie gebraucht werden.
Was passiert bei einer Datenschutzverletzung?
Sie rufen zuerst uns an. Wir bewerten die Meldepflicht, erstellen und übermitteln die 72-Stunden-Meldung an die zuständige Behörde, bereiten die Information der Betroffenen vor und dokumentieren den Vorfall so, dass die Akte einer späteren Prüfung standhält. Die Incident-Response ist inkludiert und wird nicht als Notfall extra verrechnet.
Behörden und Rechenschaftspflicht
Sprechen Sie in unserem Namen mit der Aufsichtsbehörde?
Ja. Wir sind als Ihre Anlaufstelle registriert, sodass behördliche Korrespondenz zuerst bei uns landet. Wir entwerfen die Antworten, überwachen Fristen und vertreten Ihre Position im Austausch — Sie prüfen und geben frei, statt unter Zeitdruck zu formulieren.
Was, wenn wir geprüft werden oder eine Beschwerde eingeht?
Wir stellen die Beweisakte zusammen, koordinieren die interne Sachverhaltsermittlung und führen den schriftlichen Austausch mit der Behörde bis zum Abschluss. Weil Ihre Dokumentation laufend gepflegt wird, ist eine Prüfung eine Abrufübung statt eines Kraftakts.
Wer haftet — Sie oder wir?
Der Verantwortliche bleibt rechtlich für die Compliance zuständig; das lässt sich nicht auslagern. Ausgelagert werden Expertise und Umsetzung. Unsere Auftragsbedingungen definieren unsere berufsrechtlichen Pflichten klar, und wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung für unsere Beratung.
Arbeiten Sie mit unseren Anwälten und der IT zusammen?
Das ist der Normalfall. Wir koordinieren uns mit Inhouse-Juristen, externen Kanzleien, IT und Security, damit Datenschutzanforderungen dort ankommen, wo sie hingehören — und bleiben die eine verantwortliche Stelle für das DSGVO-Dossier.
Nächster Schritt
Frage hier nicht beantwortet? Stellen Sie sie im kostenlosen 30-Minuten-Gespräch.
Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung. Sie verlassen das Gespräch mit einer klaren Einschätzung Ihres Risikos und den nächsten Schritten — ob wir zusammenarbeiten oder nicht.
- Wo Ihre DSGVO-Pflichten heute tatsächlich stehen
- Ob Sie gesetzlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen
- Was wir im ersten Monat übernehmen würden
- Ein fixes Monatshonorar, ohne Überraschungen